Die DIN VDE 0100-410 schreibt vor, dass alle Steckdosen bis 32 A, welche zur allgemeinen Verwendung vorgesehen sind, mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA abgesichert sein müssen. Doch was ist, wenn kein RCD verbaut wurde?
Was bedeute eigentlich „allgemeine Verwendung“?
Eine allgemeine Verwendung liegt quasi immer dann vor, wenn Laien eine frei zugängliche Steckdose verwenden können – also im Büro, der Werkstatt oder daheim. Nicht frei zugänglich, und damit nicht zur allgemeinen Verwendung bestimmt, sind z. B. Steckdosen innerhalb von abgeschlossenen Schaltschränken.
Was, wenn man keine RCD installiert hat?
Bei älteren Elektroinstallationen sind häufig keine RCDs verbaut und lassen sich auch nicht ohne weiteres nachrüsten. Möchte man solch eine Steckdose nun nutzen, braucht man eine Gefährdungsbeurteilung, in deren Rahmen Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung der Steckdose dauerhaft ausschließen. Die dauerhafte Unterbindung der Nutzung darf nicht nur auf dem Papier der GBU stehen, sondern muss auch praktisch sichergestellt werden. Ein reiner Verweis auf „die Steckdose ist nur mit einer Leiter erreichbar“, „der Raum ist eh immer abgeschlossen“ oder „die benutzt eigentlich keiner“ sind nicht ausreichend. Die dauerhafte Verhinderung einer allgemeinen Verwendung muss durch geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Ein Abschließen oder Blockieren der Steckdose kann hierfür eine geeignete Lösung sein. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) folgt dem Grundsatz, dass technische Schutzmaßnahmen gegenüber organisatorischen Maßnahmen vorrangig sind.
Wie kann man eine Steckdose abschließen
Und hier kommen die Produkte von HLOX ins Spiel. Mit unseren innovativen Lösungen lassen sich Schutzkontaktsteckdosen und CEE-Steckdosen problemlos blockieren und abschließen. Damit ist jede Steckdose vor unberechtigtem Zugriff wirksam gesichert.
Muss ich die Vorgaben der DIN VDE 0100-410 überhaupt einhalten?
Ja, man kann grundsätzlich von den Vorgaben dieser anerkannten Regel der Technik abweichen. Man muss aber bedenken, dass ein Abweichen wesentlich anspruchsvoller ist als das Einhalten dieser Norm.
In Deutschland fordern verschiedene Gesetze wie das Energiewirtschaftsgesetz, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) oder auch die Betriebssicherheitsverordnung, den sicheren Zustand der Anlage entsprechend dem Stand der Technik bzw. den anerkannten Regeln der Technik. Und hier dient die DIN VDE 0100-410 – wie auch viele anderen Normen – als Standard.
Wer von einer Norm abweicht, muss nachweisen können, dass:
- das gleiche Schutzniveau erreicht wird,
- die Lösung mindestens gleichwertig ist,
- die Abweichung fachlich begründet wurde.
Juristisch spricht man oft vom Gleichwertigkeitsnachweis. Bei Steckdosen für Laien ist dieser Nachweis ohne FI/RCD in der Praxis meist sehr schwer zu führen.