Die neue DIN EN 17975 stellt klare Anforderungen an die organisatorische Umsetzung eines LOTO-Systems. Wie wird es aufgebaut, wer darf was machen, Wie müssen die Mitarbeiter geschult werden und welche Anforderungen werden an das Equipment gestellt.
Organisatorische Vorschriften
Es wird in der Norm eine Vielzahl von Punkten definiert, welche ein erfolgreiches LOTO-System in einem Unternehmen umsetzen sollte.
- Jeder Standort soll einen eigenen Lockout-Prozess (SOP oder Verfahren) zum Umgang mit gefährlichen Energien und Fluiden haben.
- Der Prozess soll Teil des unternehmenseigenen Managementsystems sein, welches auch die Lenkung und Freigabe der damit verbundenen Dokumente regelt.
- Verantwortliche Personen sollen benannt bzw. berufen werden.
- Technische Hilfsmittel und Equipment zur Durchführung des Lockouts sollen bereitgestellt werden.
- Es soll definiert werden, welche Tätigkeiten bei Instandhaltung von Lockout Tagout geschützt werden sollen und welche nicht. Dies ist abhängig vom mit den Arbeiten einhergehenden Risiken und betrifft vor allen die in dieser Norm als “Grauzone” definierten Tätigkeiten.
Verantwortlichen Personen und deren erforderliche Fähigkeiten
An für Lockout Tagout verantwortliche Mitarbeiter werden diverse fachliche Anforderungen gestellt. Diese sollen durch jährlich wiederkehrende Schulungen aufgefrischt und erhalten werden. Folgende Inhalte sollen diese Schulungen umfassen:
- Erkennen von gefährlichen Energien und Fluiden.
- Durchführen einer Risikoanalyse zur Festlegung der maschinenspezifischen Abschaltprozedur, um diese Energie- und Fluidfrei zu bekommen.
- Festlegung der technischen Regeln zur Energiefreimachung.
- Organisation der eigentlichen Umsetzung und der Aufhebung es Lockouts.
Folgende Zielgruppe soll geschult u. a. werden:
- Lockout/Tagout-Leiter (verantwortlich dafür, dass alle Energie- und Fluidabsperrvorrichtungen an einer Maschine angebracht wurden)
- Mitarbeiter aus der Instandhaltung
- Leiter der Instandhaltung
- Anlagenverantwortliche
- Verantwortliche für Arbeitssicherheit
- Mitarbeiter aus Partnerunternehmen/Fremdhandwerker
Die Schulung soll sowohl einen theoretischen als auch praktischen Teil umfassen, idealerweise an einer Anlage vor Ort. Alternativ kann auch an Schulungsboards oder Simulatoren geübt werden. Der Kenntnisstand der Schulungsteilnehmer soll am Ende der Schulung beurteilt und dokumentiert werden.
Auffrischungsschulungen sollen regelmäßig in einem Intervall von drei Jahren angeboten werden.
Durchführung des Lockouts
Die DIN EN 17975 trifft einige Festlegungen, wie der eigentliche Lockout durchzuführen ist.
Der Lockout-Tagout-Leiter ist grundsätzlich verantwortlich für das Trennen und Abschließen der Energie- und Fluidquellen. Dies soll mit (Vorhänge-)Schlössern erfolgen, deren Schlüssel in einem Gruppenverschlusskasten eingeschlossen werden. Alle an der Instandhaltung beteiligten Personen bringen ihr persönliches Schloss am Gruppenverschlusskasten an, ebenso wie auch der Lockout Tagout Leiter. Alternativ zu diesem Vorgehen sind aber auch weitere Vorgehensweisen erlaubt, jedoch werden keine Weiteren von der Norm beschrieben.
Der Abschließende soll die abgeschlossenen Energiequellen mit Tagoutanhängern kennzeichnen, was eine Identifikation des Abschließenden ermöglichen soll.
Beim Bau von Maschinen oder Anlagen sollen Absperrvorrichtungen priorisiert werden, welche von sich aus abschließbar sind, wie z. B. abschließbare Kugelhähne oder Drosselklappen, damit kein zusätzliches Equipment zum Blockieren gebraucht wird.
Kommentar vom Autor:
Leider wird nicht auf die Eigenschaften und Beschaffenheit der zu verwendenden Schlösser eingegangen. So sind ein Schließzwang und eine sich nicht wiederholende Schließung der Schlösser elementar für ein funktionierendes LOTO-System.
Entfernen eines Schlosses in Abwesenheit eines autorisierten Mitarbeiters
Das in der Norm beschriebene Verfahren ist umfangreicher als das bisher aus der amerikanischen Gesetzgebung Bekannte.
- Es ist sicherzustellen, dass die Instandhaltungstätigkeit eingestellt wurde.
- Der Betriebsverantwortliche muss persönlich am Einsatzort erscheinen.
- Sicherstellen, dass alle Personen den Arbeitsbereich verlassen haben.
- Alle an der Instandhaltung beteiligten direkt kontaktieren und sie über die Situation in Kenntnis setzen.
- Eine Gruppe bestehend aus mindestens Betriebsverantwortlicher, Betriebsleiter und/oder Arbeitsschutzleiter und/oder Instandhaltungsleiter beurteilen den Zustand des Objekts und der davon ausgehenden Risiken.
- Dokumentation des Entfernens des Schlosses / Anfertigung eines Berichts.
Kommentar vom Autor:
Ich begrüße es, dass das Entfernen eines Schlosses dokumentiert werden muss. Damit steigt die Hemmschwelle, es einfach mutwillig zu „knacken“, wie es oft leider gelebte Realität ist.
Das vorgesehene Vorgehen ist relativ komplex und dürfte insbesondere in den Spät- und Nachtschichten schwer umsetzbar sein. Das erforderliche Dokumentieren der Entfernung von Schlössern ist sehr gut. Dies verhindert ein Entfernen „auf Zuruf“.
LOTO-Schlösser
Die Norm fordert, dass es eine Systematik bei den verwendeten LOTO-Schlössern gibt. So sollen alle Schlösser, welche eine Energiequelle abschließen die Farbe Rot haben. Alle Berufsgruppen bzw. Aufgabenträger sollen eine eigene Schlossfarbe haben, wobei die Wahl der Farbe nicht explizit vorgegeben wird.
Die Schlüssel der roten Schlösser, welche zum Absperren der Energieschnittstellen verwendet wurden, sollen in Gruppenverschlusskästen gelagert und gesichert werden. Alle Mitarbeiter sichern sich mit ihrem persönlichen, farbigen Schloss am Gruppenverschlusskasten.
Alle Schlösser sollen an Shadowboards gelagert und organisiert werden.
Die Schlösser sollen ich einer Schließanlage organisiert sein, um ein aufbrechen der Schlösser zu verhindern.
Kommentar vom Autor:
Die Regelungen zu LOTO-Schlössern gehen deutlich weiter als die in der OSHA-Gesetzgebung. Gut ist, dass durch die Vorgabe der Verwendung von Generalschlüsseln das Knacken von Schlössern reglementiert. In so einigen Firmen hat sich leider eine Kultur des Knackens von Schlössern verbreitet, welches das Prinzip LOTO ad absurdum führt.
Kennzeichnung von Lockout-Punkten
Es gibt Festlegungen, wie die Lockoutpunkte bzw. Energieschnittstellen gekennzeichnet werden sollen. Diese Kennzeichnung ist deutlich umfangreicher als es bisher die meisten Unternehmen bisher gelebt haben. Folgende Dinge werden gefordert:
- Es soll ein blaues, rundes Schild bzw. Etikett mit 9 cm Durchmesser sein.
- Referenznummer der Maschine
- Datum der Anbringung der Kennzeichnung
- Identifikationsnummer des Energietrennpunkt im Format x von y
Die Energieschnittstellen sollen auch in den jeweiligen R&I Schemata eingetragen werden, so vorhanden.
Kommentar vom Autor:
Es ist sehr gut, dass die Energietrennpunkte deutlich klarer gekennzeichnet werden sollen. Die bisher häufig verwendeten, runden Aufkleber mit dem Aufdruck „E1“ oder „P1“ sind völlig uneindeutig und führen zu Verwechslungen.
Schwer nachvollziehbar ist die Forderung, runde Schilder mit 9 cm Durchmesser zu verwenden. Dies ist praxisfern, weil an Rohrleitungen oder elektrischen Hauptschaltern gar kein Platz für solch ein großes Schild ist. Dafür finden wir eine bessere Lösung.
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Energietrennpunkten
Es wird gefordert, dass an jeder Maschine Trennstellen für jede einzelne Energieart vorhanden sind. Diese sollen ohne Demontagearbeiten oder die Verwendung weiterer Hilfsmittel erreichbar sein.
Kommentar vom Autor:
Dies ist eine äußerst sinnvolle Vorgabe. In fast jedem Betrieb erlebe ich es, dass Kugelhähne oder Schieber hoch oben unter der Decke hängen, wo man ohne Hubsteiger nicht herankommt. Dies ist ein enormes Hindernis bei der erfolgreichen Durchführung von LOTO.
Es bleibt zu hoffen, dass Maschinen- und Anlagenbauer sich dies auch zu Herzen nehmen.